Allgemeine Geschäftsbedingungen der PLP Parkhauswerbung GmbH

Ziffer 1 GEGENSTAND

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatwerbung in sogenannten City-Light-Vitrinen, Großflächenwerbung 18/1 und/oder auf Sondertafeln.

Ziffer 2 ART DER WERBUNG

Die Werbung wird in hinterleuchteten Plakatvitrinen ausgehängt oder in Folientechnik auf die Sondertafeln angebracht.

Die Großflächenwerbung erfolgt in gedruckter Form auf Affichenpapier.

Ziffer 3 PLAKATFORMAT

Die vom Auftraggeber bereitzustellenden Plakate sind einteilig und haben ein Format von
H 175 cm x B 119 cm bei CLP, bzw.
H 119 cm x B 84,5 cm bei A0-Vitrinen. Sondertafeln nach Aufmaß.

Großflächenwerbung 18/1: Nach Klebung im Nassklebeverfahren misst das Endformat nach Nassdehnung 356 cm x 252 cm. Die Bezeichnung 18/1 rührt aus dem Ausgangsformat DIN A1 (18 x DIN A1 im Format von 59 x 84 cm).

Ziffer 4 AUFTRAGSANNAHME

1. Der erteilte Auftrag ist ein Festauftrag und nicht widerrufbar.

2. Der Auftragnehmer erklärt unverzüglich die Annahme oder Ablehnung des Auftrages.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Aushang der Plakate für das Unternehmen unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

4. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die ihre Aufträge direkt erteilen.

Ziffer 5 KONKURRENZAUSSCHLUSS

Konkurrenzausschluss wird nur dann gewährt, wenn dies zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurde. Ansonsten gilt grundsätzlich kein Konkurrenzausschluss.

Ziffer 6 PLATZIERUNGSVORSCHRIFTEN

Der Auftraggeber hat dann einen Anspruch auf die von ihm gebuchten Platzierungen, wenn sie ihm konkret angeboten wurden. Sollte die Belegung einzelner konkret gebuchter Standorte nicht möglich sein, werden dem Auftraggeber qualitativ gleiche Ersatzstandorte benannt.

Ziffer 7 SONDERLEISTUNGEN

Sonderleistungen sind zu vereinbaren und werden gesondert in Rechnung gestellt.

Ziffer 8 WERBETAFELN UND ANDERE SONDERFORMEN

Der Auftraggeber kann die Werbung nach Absprache wechseln lassen. Die entsprechenden Kosten für die Neuproduktion, Reparaturen, Neutralisierung und Ausbesserung am Werbemittel gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand abgerechnet.

Ziffer 9 LAUFZEIT UND ZAHLUNG

1. Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 8 Tagen nach Aushangbeginn fällig.

2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie etwaige Einziehungskosten berechnet.

3. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages die Durchführung weiterer Plakatierungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer erwachsen.

4. Zahlungsverzug: Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages im Verzug, ist die PLP Parkhauswerbung GmbH berechtigt, nach Einhaltung des Mahnverfahrens, den Kundenvertrag außerordentlich zu kündigen und die offenen Forderungen bis zum eigentlichem Enddatum einzufordern, auch durch Abgabe der Forderungen an Dritte (z.B. Anwaltskanzleien).

5. Kann der Auftragnehmer den Aushang nicht oder nicht fristgerecht durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt der Auftragnehmer die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.

Ziffer 10 MATERIALANLIEFERUNG

1. Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Vorbereitung des Auftrages notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer genannte Versandanschrift zu liefern.

2. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn dies rechtzeitig und ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt wird. Nicht rechtzeitig zurückgeforderte Plakate werden durch den Auftragnehmer entsorgt.

Ziffer 11 GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die vertragsgemäße Durchführung der Aushänge, insbesondere ordnungsgemäßes Plakatieren, Pflegen und Warten der Werbeanlagen während der vereinbarten Aushangzeit.

Ziffer 12 ERSATZANSPRÜCHE

1. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Aushangs sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. Bei Dauerbelegung muss die Reklamation innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden erfolgen.

2. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen, unaufschiebbarer Terminaushänge oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen ist - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

4. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgelts beschränkt.

Ziffer 13 Datenschutz

1. Mit unserer „Datenschutzinformation Kunde“ unterrichten wir unsere Kunden über:

  • Art und Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung , Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten; sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebotes;
  • die Weitergabe von Daten an von uns Beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware;
  • das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • das Recht auf Berechtigung, Löschung und Sperrung seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe Datenschutzerklärung PLP Parkhauswerbung GmbH / Kunde).

Ziffer 14 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Auftragnehmers.

Ziffer 15 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, ansonsten tritt der Vertrag in Bestandskraft.